Samstag, 17. Dezember 2011

Überlegungen zur Weiterentwicklung des bGE-Gedankens



1. Menschenrechte


Das Bedingungslose Grundeinkommen ist ein Menschenrecht. Es passt zum Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte .

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.



Das bGE sollte in den Grundrechtserklärungen der Gesellschaften eine ausdrückliche Verankerung und Erwähnung finden. Zum Beispiel in der Form:

            Artikel 22a
Die Staaten sorgen für eine kostenlose Existenzsicherung der Menschen. Eine Maßnahme, die diese Ansprüche in die Tat umsetzt, ist das Bedingungslose Grundeinkommen.


2. Direkte Demokratie und Volksabstimmungen


Da das Bedingungslose Grundeinkommen ein Menschenrecht ist, kann darüber nicht abgestimmt werden. Menschenrechte können nicht zur Diskussion stehen. Eine Volksabstimmung über die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens wäre also der falsche Weg. Oder kann höchstens als Versuch, das bGE noch schneller in die Tat zu bringen, angewendet werden. Wer für ein bGE eintritt, muss dies, wie bei den übrigen Menschenrechten auch, unabhängig von jeglicher weiterer Zustimmung anderer Menschen tun und die Durchsetzung desselben erreichen.




3. bGE und reale Existenzsicherung

Das bGE wird am Geld festgemacht. Dabei ist eine praktische Perspektive der bGE-Idee möglich. Die Existenzsicherung der Menschen muss sich materialisieren:

1.Wohnen

Kostenlose Wohnmöglichkeiten müssen gebaut und errichtet werden. Auf nicht zinsbelastetem Grund und Boden, der der Gemeinschaft gehört, mit nicht zinsbelastetem Kapital erbaut, verwaltet und betreut durch lokale Bau-Genossenschaften. Die Bereitstellung von kostenlosem Wohnraum ist zwingend notwendig. Dabei kann der Wohnungsmarkt weiterhin vielfältig bleiben. Es gäbe dann halt neben den maßlos überteuerten maklervermittelten Wohnungen, eine möglichst hohen Zahl an kostenlosen oder extrem preisgünstigen Wohnräumen.

2. Nahrung


Tafeln – Heute wird Nahrung bei Tafeln angeboten. Für Menschen, die sich kein Essen leisten können. Kostenlose Speisungsangebote im großen Stil müssten bereitgestellt werden. Also lokale Riesentafeln, Mensen, in denen jede Bürgerin und jeder Bürger, wenn er denn will, kostenlos essen kann. Dieses Angebot sollte in jeder Kommune, in jeder Stadt vorhanden und bekannt sein, so daß alle Menschen es nutzen können.


3. Kleidung

Kleiderkammern – Kleiderpaläste in jeder Stadt, mit allem was man zu jeder Jahreszeit zum Anziehen braucht, kostenlos.


4. Energie

Energiearmut muss verhindert werden. Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehen zu seiner persönlichen Versorgung ein Quantum Energie zur Verfügung. Zum Wärmen/Kühlen, Nahrungsmittelzubereitung, sonstiger Nutzung. Die Energiemenge muss unabhängig von den Energieversorgern, durch modernes Energiemanagement ermöglicht, für die Menschen direkt abrufbar sein.




Ich habe hier meine Vorstellungen von einer direkten Umsetzung des bGE-Gedankens grob skizziert. Alle Bereiche müssten natürlich, z.B. durch Fachpersonen weiter ausgestaltet werden. Mir geht es aber in erster Linie darum aufzuzeigen, dass man das Ziel, Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen, an verschiedenen Stellen gleichzeitig angehen kann und insbesondere dadurch schneller die Idee umgesetzt bekommt.

Der Hauptgedanke bei der realen Umsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommen (physische Umsetzung) als Bereitstellung aller existenzsichernden Güter ist die Überlegung, dass man bei der geld-orientierten bGE-Diskussion einen Umweg geht, der nicht unbedingt nötig ist. Das Bedingungslose Grundeinkommen lässt sich für die Empfänger desselben ohne Geld-in-die-Hand-drücken umsetzen. Das macht die Umsetzung der Idee eigentlich einfacher, weil man nicht auf einen Weg als Einzigen festgelegt ist.

Man könnte also zwei Wege gleichzeitig gehen:

Das bGE als Geldleistung umsetzen und das bGE als Güterleistung umsetzen. Und dies möglichst schnell, denn die Empfänger der Leistungen brauchen die Leistungen jetzt.