1. Menschenrechte
Das Bedingungslose Grundeinkommen ist
ein Menschenrecht. Es passt zum Artikel 22 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte .
Artikel 22
Jeder hat als
Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und
Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale
Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der
Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie
Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Das bGE sollte in den
Grundrechtserklärungen der Gesellschaften eine ausdrückliche
Verankerung und Erwähnung finden. Zum Beispiel in der Form:
Artikel 22a
Die Staaten sorgen
für eine kostenlose Existenzsicherung der Menschen. Eine Maßnahme,
die diese Ansprüche in die Tat umsetzt, ist das Bedingungslose
Grundeinkommen.
2. Direkte Demokratie und
Volksabstimmungen
Da das Bedingungslose Grundeinkommen
ein Menschenrecht ist, kann darüber nicht abgestimmt werden.
Menschenrechte können nicht zur Diskussion stehen. Eine Volksabstimmung über die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens wäre also der falsche Weg. Oder kann höchstens als
Versuch, das bGE noch schneller in die Tat zu bringen, angewendet
werden. Wer für ein bGE eintritt, muss dies, wie bei den übrigen
Menschenrechten auch, unabhängig von jeglicher weiterer Zustimmung
anderer Menschen tun und die Durchsetzung desselben erreichen.
3. bGE und reale Existenzsicherung
Das bGE wird am Geld festgemacht. Dabei
ist eine praktische Perspektive der bGE-Idee möglich. Die
Existenzsicherung der Menschen muss sich materialisieren:
1.Wohnen
Kostenlose
Wohnmöglichkeiten müssen gebaut und errichtet werden. Auf nicht
zinsbelastetem Grund und Boden, der der Gemeinschaft gehört, mit
nicht zinsbelastetem Kapital erbaut, verwaltet und betreut durch
lokale Bau-Genossenschaften. Die Bereitstellung von kostenlosem
Wohnraum ist zwingend notwendig. Dabei kann der Wohnungsmarkt
weiterhin vielfältig bleiben. Es gäbe dann halt neben den maßlos
überteuerten maklervermittelten Wohnungen, eine möglichst hohen
Zahl an kostenlosen oder extrem preisgünstigen Wohnräumen.
2. Nahrung
Tafeln – Heute
wird Nahrung bei Tafeln
angeboten. Für Menschen, die sich kein Essen leisten können.
Kostenlose Speisungsangebote im großen Stil müssten bereitgestellt
werden. Also lokale Riesentafeln, Mensen, in denen jede Bürgerin und
jeder Bürger, wenn er denn will, kostenlos essen kann. Dieses
Angebot sollte in jeder Kommune, in jeder Stadt vorhanden und bekannt
sein, so daß alle Menschen es nutzen können.
3. Kleidung
Kleiderkammern –
Kleiderpaläste in jeder Stadt, mit allem was man zu jeder Jahreszeit
zum Anziehen braucht, kostenlos.
4. Energie
Energiearmut muss
verhindert werden. Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehen zu seiner
persönlichen Versorgung ein Quantum Energie zur Verfügung. Zum
Wärmen/Kühlen, Nahrungsmittelzubereitung, sonstiger Nutzung. Die
Energiemenge muss unabhängig von den Energieversorgern, durch
modernes Energiemanagement ermöglicht, für die Menschen direkt
abrufbar sein.
Ich habe hier meine Vorstellungen von
einer direkten Umsetzung des bGE-Gedankens grob skizziert. Alle
Bereiche müssten natürlich, z.B. durch Fachpersonen weiter
ausgestaltet werden. Mir geht es aber in erster Linie darum
aufzuzeigen, dass man das Ziel, Einführung eines Bedingungslosen
Grundeinkommen, an verschiedenen Stellen gleichzeitig angehen kann
und insbesondere dadurch schneller die Idee umgesetzt bekommt.
Der Hauptgedanke bei der realen
Umsetzung des Bedingungslosen Grundeinkommen (physische Umsetzung)
als Bereitstellung aller existenzsichernden Güter ist die
Überlegung, dass man bei der geld-orientierten bGE-Diskussion einen
Umweg geht, der nicht unbedingt nötig ist. Das Bedingungslose
Grundeinkommen lässt sich für die Empfänger desselben ohne
Geld-in-die-Hand-drücken umsetzen. Das macht die Umsetzung der Idee
eigentlich einfacher, weil man nicht auf einen Weg als Einzigen
festgelegt ist.
Man könnte also zwei Wege gleichzeitig
gehen:
Das bGE als Geldleistung umsetzen und
das bGE als Güterleistung umsetzen. Und dies möglichst schnell,
denn die Empfänger der Leistungen brauchen die Leistungen jetzt.